Nach einer Mitteilung des „Handelsblatts„, die am Montag erscheinen wird, hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Jahr 2021 bislang in 84 Fällen Bußgelder gegen Fluggesellschaften ausgesprochen. Diese seien deshalb in der Pflicht, weil Tickets, die corona-bedingt storniert wurden, noch nicht bzw. nicht fristgerecht zurückbezahlt wurden.
Annullierung und Nchtbeförderung
Dabei geht es um Flüge, die etwa durch Annulierung nicht zustande kamen oder auch um Flüge, die wegen Verspätung weit über das zulässige Maß hinaus geahndet werden sollen. Von 649 Beschwerden, die eingereicht worden sind, betreffen nach diesem Bericht immerhin 462 mögliche Verstöße gegen die Frist von sieben Tagen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Dies sei allein im ersten Quartal im Vergleich zu Q 1 im Jahr 2020 ein Anstieg um gut 27 %. Mehr als 70 % der Anträge auf Schlichtung würden noch immer im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen sowie den fälligen Rückerstattungen für die Tickets, teilte die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) dabei mit.
Das Verständnis der Verbraucher sei anfangs noch hoch gewesen. Im Laufe der Zeit allerdings habe Unmut das Verständnis abgelöst. Inzwischen würde die Zahl der Fälle indes wieder sinken.
Fraglich ist, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickelt. Die Ministerpräsidentin Brandenburgs, Schwesig und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sollen nun eine Quarantäne für Reiserückkehrer aus dem Ausland gefordert haben. Wie weit sich Menschen dann von gebuchten Reisen wieder verabschieden und wer die Lasten bei einer solchen Forderung nach einer Quarantäne dann trägt, scheint noch offen. Dies wäre ein immerhin massiver Eingriff in die Reiseplanung derjenigen, die Reisen gebucht haben. Die Entwicklung dürfte vor allem mit der Ausbreitung oder Nicht-Ausbreitung der Delta-Variante des Virus im benachbarten Ausland zusammenhängen. Portugal etwa wurde nun als Virusvariantengebiet eingestuft. Auch dies könnte zu Stornierungen führen.