Zum 1. Oktober werden in Deutschland nur Personen mit Dritter Impfung oder zwei Impfungen sowie einer dokumentierten Corona-Infektion als „vollständig geimpft“ deklariert. Das hat unmittelbare Auswirkungen: Für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt in Deutschland noch immer die Impfpflicht – und damit wird die neue Vorschrift zum 1. Oktober nur dann umgesetzt, wenn die Beschäftigten auf die neuen Kriterien auch geprüft würden. Acht Bundesländer wollen einem Bericht nach diese Prüfung des bestehenden Personals jedoch nicht umsetzen, Kontrollen seien nur bei neuem Personal vorgesehen. Eine weitere Niederlage für Karl Lauterbach?
Ärger mit dem Gesundheitsminister? Acht Länder wollen bestehendes Personal nicht neu kontrollieren
„Acht Bundesländer wollen die ab 1. Oktober geltende Verschärfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Nachweis einer dritten Immunisierung nicht vollständig umsetzen. Das ergab eine Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ bei den Gesundheitsministerien der Länder.
Aus dem Saarland gab es keine Rückmeldung. Mit dem Monatswechsel gelten in Deutschland nur Personen mit einer dritten Impfung oder zwei Impfungen sowie einer Infektion als vollständig geimpft. Damit wird wegen der geltenden Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen die dritte Impfung, oder der Nachweis einer Corona-Infektion zur Pflicht. Zu den Ländern, die die Impfpflicht-Verschärfung ab 1. Oktober umsetzen wollen, gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Sie wollen die drei Immunisierungsnachweise der Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüfen. Bundesländer, die die Änderung nicht vollständig umsetzen möchten, werden ab 1. Oktober lediglich die Nachweise bei einer Neueinstellung prüfen: Das ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Fall. Hessen hat seine 24 Gesundheitsämter Mitte September über die Änderung informiert. Jedoch seien erneute Kontrollen nicht vorgesehen, hieß es.
Schleswig-Holstein stellte wegen der langen Verfahrensdauer die Frage nach der Praktikabilität einer Umsetzung. Die Länder beriefen sich auf ihre Rechtsauffassung, wonach der erneute Impfnachweis bei bereits eingestelltem Personal nicht nötig ist.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur