Überraschung für doppelt Geimpfte: Ab dem 1. Februar wird das Impfzertifikat nur noch dann gültig sein, wenn die Impfung innerhalb der vorhergehenden 270 Tage abgeschlossen wurde. Dies ist einem Bericht zu entnehmen, der eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium aufgreift. Die EU habe einen „delegierten Rechtsakt“ beschlossen, der wiederum auch die Dauer der Anerkennung regelt. Für Booster-Impfungen würde „mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse“ noch keine entsprechende Anerkennungsdauer vorgesehen sein, geht aus derselben Antwort hervor. Umgekehrt lässt sich darauf schließen, dass auch hier die Anerkennung beschränkt sein kann. Wann wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen sollen, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.
Frist läuft ab
„Ab 1. Februar verkürzt sich der Geimpften-Status für Personen, die zwei Mal gegen Corona geimpft wurden. Wie „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Sabine Dittmar (SPD) auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers (CDU) schreibt, werden ab dem Tag „digitale Impfzertifikate der EU für die Grundimmunisierung“ nach 270 Tagen ungültig.
Konkret heißt es in dem Schreiben: „Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2021 im sog. Dringlichkeitsverfahren einen delegierten Rechtsakt für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Covid-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer Covid-19-Infektion angenommen. Damit wird die Anerkennungsdauer von Digitalen Impfzertifikaten der EU für die Grundimmunisierung auf 270 Tage festgelegt. Hiervon dienen drei Monate zur Sicherstellung, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und der Zugang zu Booster-Impfungen ermöglicht werden kann. Für Booster- Impfungen selbst wird mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch keine maximale Anerkennungsdauer vorgesehen. Die Regelungen sollen regelmäßig überprüft werden, um ggf. auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur