Die Bundesländer haben nun beschlossen, dass es bei einer „Corona-Quarantäne“ ab November keinen Lohnausgeleich mehr für ungeimpfte Arbeitnehmer geben würde. Diese Aussage bezieht sich auf jene Fälle, in denen eine Corona-Quarantäne angeordnet würde. Bis dato zahlen die Unternehmen, erhalten das Geld allerdings als Rückerstattung.
Bremen und Thüringen enthalten sich
Bei der Abstimmung der Gesundheitsminister von Bund und Bundesländern haben sich die Länder Bremen sowie Thüringen der Stimmabgabe enthalten.
Die Regelung soll nur jene Menschen betreffen, für die eine Impfempfehlung ausgesprochen wurde und die sich auch impfen lassen könnten. Die Einzelheiten der Regelung, die auch schon im Bundesinfektionsschutzgesetz festgeschrieben worden war, sollen nun von den Bundesländern geregelt werden.
Die Lohnersatzleistungen umfassen bis dato den vollen Lohn, der durch eine solche Anordnung formal ausfällt. Ab der siebten Woche allerdings sinkt die Ersatzleistung auf 67 %.
Eine solche Anordnung zur Quarantäne wird ausgesprochen, wenn Menschen als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelten oder Reiserückkehrer aus einem ausländischem Risikogebiet sind. Die Risikoeinstufung wird vom Bund vorgenommen.
Jens Spahn sieht in der Neuregelung keinen „Druck“, sondern „Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“, so Spahn gegenüber dem ZDF.
Der Bericht von n-tv zitiert auch den Vorsitzenden der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek. Der sage gegenüber der „Rheinischen Post“: „Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.“