Lieferando droht Millionenstrafe wegen „totaler Überwachung“ seiner Fahrer

Wenn Speisen extern bestellt und nach Hause geliefert werden sollen, muss es schnell gehen. Das bestellte Essen wird langsam kalt, die Kunden sind hungrig und warten entsprechend ungeduldig auf den Lieferservice. Dass Unternehmen wie Lieferando, in Deutschland klar der Marktführer in diesem Segment, wissen möchten, ob alles klappt und warum und woran es unter Umständen hakt, ist verständlich.

Zur Abwicklung seiner Fahrten nutzt Lieferando deshalb die App „Scoober“. Sie ermittelt pro Fahrt insgesamt 39 Datenpunkte und speichert diese dauerhaft. Sekundengenau wird dokumentiert, wann die Fahrer die Bestellung zugeteilt bekommen haben, zu welchem Zeitpunkt sie abgeholt wird und wann sie beim Kunden schließlich abgeliefert wurde.

Die erhobenen und dauerhaft gespeicherten Daten dienen dem Unternehmen nicht nur zur allgemeinen Erfassung seiner Lieferzeiten, sondern sie sind personalisiert und können damit dem einzelnen Mitarbeiter zugeordnet werden. Einzelne Fälle, die dem Bayerischen Rundfunk vorliegen, (https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/ueberwachung-lieferando-101.html) reichen bis in das Jahr 2018 zurück und dokumentieren bei vollbeschäftigten Fahrern mehr als 100.000 Datenpunkte.

Ob diese Datensammelwut berechtigt ist, darüber streiten nun die Experten. Nicht verwunderlich ist, dass Betriebsrat und Unternehmensführung an dieser Stelle höchst unterschiedlicher Meinung sind. Semih Yalcin, der Vorsitzender des Lieferando-Gesamtbetriebsrates für Deutschland, äußerte sich in einem Interview gegenüber dem BR kritisch: „Aus unserer Sicht liegt hier totale Überwachung vor. Wir halten es für völlig unverhältnismäßig“.

(https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/ueberwachung-lieferando-101.html)

Es droht eine Millionenstrafe

Ähnlich sehen vom BR befragte Datenschutzexperten den Fall. Sie halten eine derart umfassende und dauerhafte Speicherung der Daten ebenfalls für nicht zulässig. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences und Experte für Beschäftigtendatenschutz, bewertet die Vorgehensweise des Unternehmens als einen gravierenden Verstoß gegen den Datenschutz und erklärte gegenüber dem BR: „Die Datenschutzgrundverordnung wurde geschaffen, um genau dieses Vorgehen zu verhindern.“

(https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/ueberwachung-lieferando-101.html)

Lieferando widerspricht dieser Ansicht und betont, dass die Erhebung der Daten notwendig sei, um sicherzustellen, dass der Lieferservice ordnungsgemäß funktioniert und sieht das eigene Vorgehen in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Datenschutzbestimmungen.

Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Würtemberg ist anderer Meinung. Er sieht eine rechtswidrige engmaschige und dauerhafte Überwachung der Arbeitnehmer gegeben und hat seine Ermittlungen bereits an die niederländische Datenschutzbehörde weitergeleitet. Diese ist für Lieferandos Mutterkonzern Just Eat Takeaway zuständig und könnte, wenn sie den Fall ähnlich beurteilt, eine Strafe in Millionenhöhe aussprechen.