Anfang August hatte der u.a. für das Handelsblatt schreibende Redakteur und Finanzblogger Norbert Häring berichtet, dass die EU-Kommission über eine Studie zur Machbarkeit eines europaweiten Vermögensregisters nachdenkt. Der Beitrag wurde zunächst zwei Wochen lang übersehen, schaffte es aber schließlich aber bis in die Massenmedien.
Auch die EU Kommission sah sich anschließend gezwungen, zu reagieren, denn die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness schrieb in einem Brief an den EU-Abgeordneten Markus Ferber (CSU): „Lassen Sie mich einen wichtigen Punkt von Anfang an klarstellen: Die Kommission hat niemals nahegelegt, dass solch ein Vermögensregister notwendig ist. Das Konzept taucht in keinem unserer Arbeitsprogramme auf, und wir haben niemals in offiziellen Aussagen nahegelegt, dass wir es für notwendig halten.“
Die Welt veranlasste dies zu der optimistischen Einschätzung, die EU Kommission habe einen „Rückzieher“ gemacht. Dass man sich dabei nur hat Sand in die Augen streuen lassen, wird nun deutlich, denn es gilt die alte biblische Weisheit „An ihren Taten werdet ihr sie erkennen“ (1. Johannes 2,1-6).
Wie in der Pandemie: Erst leugnen, dann Vollgas geben
Nun ist die Notwendigkeit für ein europaweites Vermögensregister der kleinen Leute zumindest indirekt offiziell eingestanden worden, denn die EU Kommission hat, wie Norbert Häring am Wochenende auf seinem Blog berichtete, drei Institute beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für ein Vermögensregister zu erstellen.
Kosten wird den europäischen Steuerzahler die Machbarkeitsstudie zu seiner eigenen Enteignung schlappe 400.000 Euro. Dass es sich hierbei nicht um einen Fehler untergeordneter Stellen der europäischen Bürokratie handelt, sondern der Generalangriff auf die Vermögen der Mittelschicht geplant werden soll, wird deutlich, wenn man nur ein wenig über den Begriff Machbarkeitsstudie nachdenkt.
Solche Studien entstehen nicht nur, um ein allgemeines Informationsbedürfnis zu befriedigen. Sondern in diesen Studien geht es immer um die Frage, wie ein konkreter Plan am besten umzusetzen ist. Nun darf jeder europäische Bürger selbst entscheiden, ob er so naiv sein will, zu glauben, die EU Kommission strebe die Klarheit über seine Vermögensverhältnisse an, belasse es aber anschließend dabei, über diese Informationen zu verfügen, ohne sie konkret zu nutzen.
Totaler Staat, totale Impfung, totale Enteignung?
Wird auch eine zukünftige Nutzung der zu erhebenden Informationen angenommen, was in dieser Situation sehr naheliegend ist, sollte man noch ein wenig bei den Absichten der EU Kommission verbleiben. Diese sind im Text für den Studienauftrag recht deutlich dargelegt. Auch der ganze Umfang der geplanten Enteignung wird deutlich.
Dort heißt es: „Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“
Nun fehlt nur noch ein bisschen Phantasie, um sich auszumalen, was für eine „künftige politische Initiative“ wohl gemeint sein könnte und wann sie beginnt.