Nach zwei Jahren Pandemie können sich manche Deutsche ein Leben ohne Maske schon gar nicht mehr vorstellen. Im Jahr 2019 war eine solche Vorstellung für die allermeisten jedoch unvorstellbar. Eine vergleichbare Entwicklung könnte uns im Energiebereich in den nächsten Jahren bevorstehen und zwar dann, wenn es immer häufiger zu Stromabschaltungen kommt.
In Fachkreisen wird an dieser Stelle zwischen Blackouts und Brownouts unterschieden. Bei einem Blackout bricht das gesamte Netz zusammen. Das passiert immer dann, wenn die verfügbaren Kraftwerke die Netzfrequenz von 50 Hertz nicht mehr aufrechterhalten können.
Das Problem ist hier nicht ein einzelnes Kraftwerk, sondern das Zusammenspiel im gesamten Netz. Es muss funktionieren, sonst bricht dieses zusammen und ein zusammenbrechendes Netz gefährdet und schädigt auch die Kraftwerke selbst, weshalb diese im Fall der Fälle vorsichtshalber abgeschaltet werden.
Es ist im Grunde nur noch eine Frage der Zeit, wann der Brownout beim privaten Stromverbraucher ankommen wird
Bei einem Brownout reicht die zur Verfügung stehende Strommenge für den Bedarf nicht mehr aus. Weil aber keine Reservekraftwerke mehr zur Verfügung stehen, muss nun beim Verbraucher gespart werden. Das heißt bestimmten Verbrauchern wird der Strom verwehrt. Bislang waren dies meist energieintensive Industriebetriebe, die für den entstandenen Schaden entschädigt wurden.
Bezahlt haben diese Rechnung Sie und ich als Stromverbraucher. Auch wenn zu viel Strom erzeugt wird und Kraftwerke abgeschaltet werden, tragen wir als Verbraucher die Kosten, die durch die Entschädigung der Kraftwerksbetreiber entstehen. In Zukunft könnte es die privaten Haushalte aber auch dann treffen, wenn einzelne Verbraucher abgeschaltet werden müssen.
Die von der Politik befürworteten Smartmeter nehmen eine solche Abschaltung auf der Ebene der einzelnen Geräte vor. Der Fernseher darf dann über Tag laufen, die Waschmaschine jedoch nur in der Nacht. Der „Vorteil“ eines Brownouts liegt in der Regel darin, dass der Betroffene mit einer gewissen Vorwarnzeit auf die Abschaltung hingewiesen werden kann. Ärgerlich ist sie allerdings in jedem Fall, besonders dann, wenn sie von der Ausnahme zu einer neuen Regel werden sollte.