Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, doch wenn es um Allergien und andere Unbekömmlichkeiten geht oder gar um toxische Substanzen, sollte zumindest Vorsicht angebracht sein. Doch die EU-Kommission, die schon beim Einsatz der mRNA-Impfstoffe, trotz negativer Erfahrungen in der Vergangenheit, keine Bedenken trug, alle EU-Bürger einem grenzenlosen Gesundheitsexperiment zu unterziehen, sieht auch dieses Mal nicht die geringsten Probleme.
Es geht um Insekten. Das eine oder andere Tier könnte sich von beiden Seiten ungewollt schon einmal in Ihren Mund verirrt haben. Ob das für Sie ein angenehmes Erlebnis war und wie es geschmeckt hat, wissen Sie selbst am besten. Doch was im Sommer manchmal als Missgeschick passiert, könnte in Zukunft tägliche Wirklichkeit werden, denn die EU-Kommission hat erlaubt, seit Beginn des Jahres Hausgrillen den Back- und Teigwaren beizumischen.
Die Erlaubnis erfasst auch andere Teilfertigprodukte, sodass Sie nicht nur beim Verzehr von Mehrkornbrot, Mehrkornbrötchen, Crackern und Brotstangen, aber auch Getreideriegeln und Keksen mit beigemischten Insekten rechnen müssen. Auch in Soßen, trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnissen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Suppen und Suppenkonzentraten können die kleinen Tierchen Ihnen in Zukunft begegnen.
Schutz oder ehrliche Information der Bevölkerung? Fehlanzeige!
Die Liste der betroffenen Lebensmittel ist damit allerdings noch lange nicht zu Ende. Ihre Pizza wird in Zukunft vermutlich nicht als Belag, möglicherweise aber im Teig gemahlene Hausgrillen enthalten. Selbst vegetarische Fleischalternativen dürfen seit Anfang Januar mit verarbeiteten Hausgrillen hergestellt werden. Wer glaubt, sicher zu sein, wenn er auf flüssige Nahrungsmittel wie Suppen oder Suppenkonzentrate oder bierähnliche Getränke zurückgreift, irrt. Auch in ihnen können ab sofort Insekten enthalten sein.
Schützen kann man sich fast nur noch durch ganzjähriges Fasten oder den eigenen kontrollierten Anbau dessen, was man zukünftig essen möchte, denn eine besondere Kennzeichnungspflicht besteht für Produkte nicht. Der Hersteller genügt seinen Pflichten, wenn auf der Packung irgendwo im Kleingedruckten erwähnt wird, dass die industriell hergestellte Nahrung „Acheta domesticus“-Pulver enthält.
Sie müssen dann selbst – am besten vor dem Gang zur Kasse – darauf kommen, dass Hausgrillen gemeint sind. Eigenverantwortung ist auch gefragt, wenn es um die hohen Pestizidanteile geht, denn die erlaubten Mischungen enthielten bei Tests zu fünf Milligramm Cyanid je Kilogramm.
Auch die Frage, ob Sie eventuell allergisch auf die Insekten und die mit ihnen herstellten Produkte reagieren, dürfen Sie in Zukunft selbst beantworten, schlimmstenfalls im Selbstversuch. Die EU-Kommission hält die Grillen wie schon die Covid19-Impfstoffe für ungefährlich und stört sich auch nicht an dem vielen Cyanid, das durch die zahlreichen Pestizide in die Mischungen gerät.
Na dann, guten Appetit!