Björn Höcke, der Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl in Thüringen im Oktober, ist vor wenigen Tagen erneut dafür verurteilt worden, das Motto der SA „Alles für Deutschland“ benutzt zu haben. Dabei hatte er anders als bei der ersten Verurteilung wenige Wochen zuvor in diesem Fall nicht einmal den gesamten Satz ausgesprochen.
Er beschränkte sich darauf, die Worte „Alles für“ auszusprechen und überließ es seinen Zuhörern, den Satz zu beenden. Dennoch befand ihn das Gericht für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 16.900 Euro. Da Björn Höcke gegen die Entscheidung des Richters Berufung eingelegt hat, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig.
Ob es angemessen ist, das ist eine gesellschaftlich absolut wichtige Frage, denn wenn es verboten ist, Worte in der gleichen Reihung zu benutzen wie die Nationalsozialisten es getan haben, dann wird die Bedeutung, die sie diesen Worten gegeben haben, für alle Ewigkeit konserviert. Eine Uminterpretation ist dann nicht mehr möglich.
Soll die nationalsozialistische Sinngebung für alle Zeiten konserviert werden?
Ob sich eine Gesellschaft dieser Möglichkeit wirklich freiwillig berauben will, sollten sich die Deutschen gut überlegen. Wie radikal eine solche Uminterpretation unter Umständen ausfallen kann, zeigt die Geschichte des Wortes „geil“. Beim Wort „Treue“ hat diese Uminterpretation nach dem Zweiten Weltkrieg stattgefunden, sodass heute nur die wenigsten Menschen an die hochstilisierte Nibelungentreue denken, die die Nationalsozialisten mit dem Wort assoziiert haben.
Interessant ist es auch, die Strafe, die gegen Björn Höcke verhängt wurde, mit anderen Strafen zu vergleichen, die Politiker vor deutschen Gerichten kassiert haben. Peter Jürgens von der Linken zahlte lediglich 7.200 Euro Strafe. Er hatte zehn Jahre lang bei seinen Angaben zum Wohnsitz und zu den Fahrtkosten betrogen.
Lediglich 5.000 Euro Strafe musste Sebastian Edathy von der SPD bezahlen. Er hatte im Internet Kinderpronos heruntergeladen. Noch günstiger kam Tino Günther von der FDP davon. Er zahlte für die sexuelle Belästigung einer Parteikollegin lediglich eine Strafe von 3.000 Euro.
Aber vielleicht lag das geringe Strafmaß der anderen Politiker ja daran, dass in ihren Fällen konkrete Personen zu Schaden kam, während diese konkrete Person im Fall von Björn Höcke zu fehlen scheint.