Eingriffe in das Stromnetz werden immer dann nötig, wenn der aktuelle Bedarf höher oder niedriger ist als die momentane Stromerzeugung. Auch vor der Energiewende gab es solche Situationen. Sie waren allerdings vergleichsweise selten und traten nur rund zehn Mal im Jahr auf.
Heute setzt Deutschland konsequent auf Zufallsstrom und der variiert sehr stark, denn die Menge des durch Windräder erzeugten Stroms hängt von der Windgeschwindigkeit ab und diese verändert die erzeugte Strommenge nicht linear, sondern in der dritten Potenz.
Da bei auf- oder abflauendem Wind immer sehr viele Windräder gleichzeitig ihre Stromerzeugung erhöhen oder senken, wird auch die Zahl der Eingriffe in das Stromnetz immer weiter zunehmen, je höher der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung ist.
Im Vergleich zu Frankreich verzeichnet Deutschland deutlich höhere Kosten für die Netzstabilität
Mit der Zahl der Netzeingriffe steigt naturgemäß auch die Höhe der von ihnen verursachten Kosten. Gemeint sind damit nicht nur die Kosten für die Bereithaltung der konventionellen Kraftwerke in Reserve, sondern auch die Kosten für den einzelnen Eingriff zur Regulierung des Stromnetzes und zur Aufrechterhaltung der notwendigen Netzspannung.
In Deutschland sind die Zahl Netzeingriffe und die Kosten für die sogenannten Engpassmanagements seit dem Jahr 2019 exponentiell gestiegen. Im Jahr 2020 waren 3.492 solcher Eingriffe nötig. Ein Jahr später hatte sich ihre Zahl schon auf 4.421 erhöht und im vergangenen Jahr waren sogar 8.701 Anpassungen nötig.
Früher lief der Netzbetrieb planmäßig und erforderte nur wenig Aufwand. Heute ist die Netzstabilität ein operatives und damit teures Geschäft. Wie teuer uns dieser Klimaluxus zu stehen kommt, zeigt ein Vergleich mit Frankreich. Während die Franzosen für ihre Eingriffe ins Netz nur einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag ausgeben, liegen die Kosten in Deutschland bei 3,26 Milliarden.
Es versteht sich an dieser Stelle von selbst, dass diese Kosten von den Bürgern bezahlt werden müssen, entweder über die Stromrechnung oder über die Steuererklärung.