Die Inflation steigt und sie steigt in einem Tempo, dass sich viele Anleger fragen, ob das gutgehen kann. Die Zweifel sind berechtigt, denn beim letzten Mal, als eine so hohe Inflation zu bekämpfen war, waren die Voraussetzungen ganz andere. Damals schrieb man noch das Jahr 1980. Der neue US-Präsident Ronald Reagan war erst seit einem Jahr im Amt und der Leitzins der US-Notenbank lag bei hohen 13 Prozent.
Er lag damit deutlich über der Inflationsrate, die damals von den Statistikern ermittelt wurde und das deutlich höhere Zinsniveau, dass der neue FED-Chef Paul Volcker unmittelbar nach seinem Amtsantritt durchsetzte, trug wesentlich dazu bei, dass die Kraft der Inflation gebrochen werden konnte.
Natürlich ging dies nicht ohne Schmerzen. Doch es ging, weil der Zinssatz über und nicht unter der Teuerung lag. Das war in den vorangegangenen Jahren lange Zeit nicht der Fall gewesen und hierin liegt ein Grund, warum sich die 1970er Jahre zum Jahrzehnt der Stagflation, also einer Dekade mit hoher Inflation und sehr niedrigem Wirtschaftswachstum entwickelten.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben
Eine wichtige Erfahrung der damaligen Zeit war, dass die Inflation solange nicht nachhaltig bekämpft werden konnte, solange die Zinsen unter der Teuerung lagen. Über Jahre hinweg hatten die Notenbanker sich geweigert, diesen Zusammenhang anzuerkennen und die notwendigen Konsequenzen aus ihm zu ziehen.
Diese Weigerung und der mit ihr verbundene Glaube, man könne durch Abwarten der Gefahr entkommen, weil diese nur vorübergehend sei und sich mit der Zeit von alleine auflösen wird, dürfte uns heute recht bekannt vorkommen. Gerade hier in Europa, denn die Europäische Zentralbank erweckt derzeit nicht den Anschein, als sei sie ernsthaft gewillt, sich ihrem einzigen Mandat, der Preiswertstabilität, zu widmen.
Die Inflation liegt in den meisten Ländern der Eurozone bei über sieben Prozent, die Erzeugerpreise verzeichnen sogar Anstiege von 20 bis 30 Prozent, doch der Zinssatz innerhalb der Eurozone ist immer noch negativ. Kaltblütiger kann eine Enteignung kaum vollzogen werden.