Ich hatte Ihnen bereits darüber berichtet, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien am 9. November selbst einen ordentlichen Zuschuss aus der Staatskasse zugebilligt haben, der den Steuerzahler pro Legislaturperiode demnächst knapp 740 Millionen Euro kosten wird. Spätere Nachschläge und Erhöhungen, die sich die Parteien selbst genehmigen werden, sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Ebenfalls erwähnt hatte ich, dass außer der AfD alle im Parlament vertretene Parteien der Vorlage zugestimmt haben, auch die Grünen und die FDP. Dabei hätten sich zumindest diese beiden Mitglieder der Ampelkoalition im Januar dieses Jahres noch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts freuen können.
Dieses Urteil hatten sie noch zu seligen Oppositionszeiten angestrengt, als sie in Karlsruhe gegen die von der Großen Koalition unter Angela Merkel im Jahr 2018 beschlossene Erhöhung der Parteienfinanzierung auf 190 Millionen Euro geklagt hatten.
Bei dieser Begründung dürfte es den meisten Steuerzahlern schrill in den Ohren klingeln
In seinem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht den Klägern recht gegeben und den Beschluss des Bundestags als nicht verfassungskonform wieder kassiert. Gleichzeitig hatten die Richter verfügt, dass das zu viel gezahlte Geld wieder an die Staatskasse zurückgezahlt werden müsse.
Bemängelt hatte das höchste deutsche Gericht ebenfalls, dass im Gesetz von der Großen Koalition nur die Zahlen geändert wurden. Eine Begründung, warum die Anhebung vorgenommen werde und warum sie überhaupt nötig sei, hatte das Parlament nicht in den Gesetzesentwurf eingearbeitet.
Bislang sind die zu viel gezahlten 125 Millionen Euro noch nicht zurückbezahlt worden und die Bereitschaft, das vereinnahmte und wahrscheinlich schon längst ausgegebene Geld zurückzuzahlen, dürfen wir ebenfalls als nicht zu groß ansehen. Ein zweites Mal will man sich aus Karlsruhe allerdings nicht rügen lassen.
Deshalb ist der jüngste Erhöhungsbeschluss mit der Begründung versehen worden, „einschneidenden Veränderungen“ würden eine Erhöhung der staatlichen Zuschüsse erfordern. Zu diesen einschneidenden Veränderungen gehört auch, dass die Parteien ihre Digitalisierung finanzieren müssen. Womit uns oder den Richtern in Karlsruhe offenbar eingeredet werden soll, dass Online durchgeführte Kongresse noch viel viel teurer seien als Präsenzveranstaltungen in großen Hotels oder Kongresshallen.