Als am 26. September 2021 im ganzen Land ein neuer Bundestag gewählt wurde, wählten die Berliner zusätzlich auch ihr Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente. Die Wahl endete im Chaos, als in einigen Wahllokalen nach 18 Uhr noch Stimmen abgegeben werden konnten, während aus anderen Teilen der Stadt schon die ersten Ergebnisse vermeldet wurden.
Lange Zeit versuchten die verantwortlichen Politiker, sich um ihre Verantwortung zu drücken und die vielen Pannen zu ignorieren. Der hartnäckige Widerstand einzelner Gruppen war jedoch stärker. Er gipfelte in diesem Jahr in einer Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht, das die gesamte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus schließlich für ungültig erklärte.
Sie muss nun vollständig und in allen Wahlbezirken wiederholt werden. Der zuständige Wahlprüfungsausschuss im Bundestag beschloss allerdings, dass die gleichzeitig durchgeführte Bundestagswahl nur in 431 von insgesamt 2.257 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss.
Das Vertrauen der Bürger in die Politik wird weiter beschädigt
In den anderen 1.826 Wahlbezirken muss somit etwas sehr Schizophrenes geschehen sein. Dort muss die Bundestagswahl absolut korrekt verlaufen sein, während die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus gleichzeitig auch dort so massiv aus dem Ruder gelaufen ist, dass das Berliner Verfassungsgericht eine komplette Neuwahl für erforderlich hielt.
Sehr realistisch und damit sehr überzeugend ist diese Annahme nicht. So wundert es nicht, dass inzwischen sowohl die AfD wie auch die CDU eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erwägen. Dass es überhaupt so weit kommen muss, spricht wieder einmal für sich, aber nicht für unsere Politiker im Bundestag.
Wären diese quer über alle Parteigrenzen hinweg noch echte Demokraten, hätten die gewählten Berliner Abgeordneten von sich aus sofort ihren Rücktritt erklären und damit den Weg für Neuwahlen freimachen müssen. Wäre dieser freiwillige Rücktritt unterblieben, hätten die Abgeordneten aus den anderen Bundesländern ihren Berliner Kollegen politische Nachhilfe leisten müssen.
Dass es dazu nicht freiwillig gekommen ist und das Bundesverfassungsgericht bemüht werden muss, wird dazu beitragen, das ohnehin nicht mehr sehr starke Vertrauen der Bürger in die Politik weiter zu untergraben.