Demokratie: Joe Biden begnadigt Hunter Biden

Biden Portrait

Die Angst vor Donald Trumps Einfluss auf die Justiz ist hier in Deutschland vor den US-Wahlen oft recht groß gewesen. Er könne sich selbst begnadigen, andere begnadigen, kurz: Die Politik würde Einfluss auf die Justiz nehmen. Das wäre gegen das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung von Legislative, der gesetzgebenden Parlamentsversammlung also, der Exekutive, der Regierung also und der Judikative, der Justiz.

Nun hat der demokratische Noch-Präsident Joe Biden kurzerhand seinen Sohn Hunter Biden begnadigt. Die Exekutive spielt Judikative. Die Begnadigung des früheren Aufsichtsratsmitglieds in der Ukraine erstreckt sich für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Dezember 2024. Kurz: Eigentlich für alles.

Reaktion in Deutschland kaum zu sehen

Joe Biden hat seinen Schritt auch begründet: Es liege schlicht ein Justizirrtum vor, weil die Gerichte hier politisch beeinflusst worden seien. Der Text kommt Betrachtern sicherlich bekannt vor, denn dieselbe Litanei hat auch Donald Trump des Öfteren vorgetragen.

Nur sahen die Kommentatoren hierzulande die Demokratie in Gefahr, warnten quasi vor Selbstjustiz und geben sich nun recht handzahm. In der Sache geht es um eine Verurteilung in einem Waffenrechtsprozess sowie in einem steuerrechtlichen Fall.

Joe Biden hatte noch im Wahlkampf öffentlich versprochen, er werde seinen Sohn nicht begnadigen bzw. sich nicht in den Prozess einmischen. Nun ist recht klar, dass auch Donald Trump (und spätere Präsidenten) sich umso einfacher an diesem Prinzip orientieren können oder zumindest werden.

Die Demokratie ist mit solchen Maßnahmen schlicht ausgehebelt, zumindest in Bezug auf die Gewaltenteilung, die hier dem Präsidenten schlicht aus unserer üblichen Sicht zu viel Macht einräumt.