Medien: Schönbohm gegen ZDF siegreich

Ein Urteil des Münchner Landgerichts hat bestätigt, dass die Berichterstattung des „ZDF Magazin Royale“ über den ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, falsch war. Diese Entscheidung könnte erhebliche Konsequenzen für den öffentlich-rechtlichen Sender und seinen Moderator Jan Böhmermann haben.

Faeser reagierte mit Versetzung

Im Oktober 2022 behauptete Böhmermann in seiner Sendung, Schönbohm habe Verbindungen zu russischen Geheimdiensten. Diese Vorwürfe führten dazu, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser Schönbohm suspendierte. Eine formale Untersuchung wurde nie eingeleitet, da es keine Hinweise auf relevantes Fehleverhalten gegeben haben soll, so die Berichterstattung.

Schönbohm forderte daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst, um die Anschuldigungen zu klären. Als dieses ausblieb, wurde er zur Akademie für öffentliche Verwaltung versetzt. Er klagte schließlich gegen das ZDF und verlangte 100.000 Euro Schadensersatz. Sein Anwalt betont, dass die Sendung negative Schlagzeilen und eine unrechtmäßige Suspendierung zur Folge habe.

Das Landgericht München entschied sich für Schönbohms Sichtweise, da die Berichterstattung nicht den journalistischen Standards entsprach. Das endgültige Urteil wird am 28. November erwartet. Sollte das ZDF zur Zahlung verurteilt werden, könnten die Folgen enorm sein. Wer hat Schuld? Das ZDF? Die Innenministerin? Böhmermann?

Das ZDF erklärte, die Entscheidung zur Suspendierung Schönbohms sei beim Bundesministerium des Innern gefallen. Das Gericht ist hier offenbar nicht ganz der Meinung, dass sich der Fernsehsender so einfach aus der Angelegenheit befreien kann. Schönbohm verklagte das BMI außerdem wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Innenministerin Faeser bezeichnete die Kritik aus der Union als „Theaterdonner“, was die politische Dimension des Falls unterstreicht.