Karl Lauterbach soll zurücktreten. Das ist die Forderung des Bundestags-Vize (!) Wolfgang Kubicki, der in der Politik durchaus eine Rolle spielt. Dennoch haben die Medien, allen voran die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kaum Meldungen dazu abgegeben. Die vergangene Woche war in dieser Hinsicht eine Enttäuschung. Am 11. 8. dann meldete Norbert Häring, dass das ZDF auf seiner Netzseite eine entsprechende Meldung abgab. Auch Tagesschau.de hat dann innerhalb weniger Minuten darüber berichtet.
Wir sind der Meinung, die Meldung sollte gemacht werden. Denn:
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, auch Vizepräsident des Deutschen Bundestages, hatte Karl Lauterbach ein „unverantwortliches Verhältnis zur Wahrheit“ vorgeworfen. Dabei bezog Kubicki sich auf die jüngste Veröffentlichung der sogenannten RKI-Files und darauf, dass Karl Lauterbach offenbar gelogen hat. Der FDP-Politiker fordert eLauterbach daher dazu auf, einen Rücktritt einzuleiten.
Hat Karl Lauterbach wirklich ein „unverantwortliches Verhältnis zur Wahrheit“?
Den RKI-Files sei zu entnehmen, dass Lauterbach „Einfluss auf die Risikobewertung durch das Robert-Koch-Institut genommen“ habe. Der Gesundheitsminister selbst hatte noch 2024, diesen Angaben nach im MÄrz, betont, es würde keine politischen Weisungen an das RKI durch dessen Ministerium geben.
Ergo: Lauterbach behauptet, das Gesundheitsministerium würde politisch vom RKI nichts verlangt haben. Nun allerdings scheint das RKI die Angelegenheit anders zu sehen. Denn in den RKI-Protokollen steht für die ersten Wochen des Jahres 2022, es wrüde ein „vitales politisches Interesse an einer breiten Corona-Furcht in der Bevölkerung“ geben.
Dabei ging es, so die Interpretation von Kubicki, um die Einflussnahme in der Debatte um die allgemeine Impfpflicht. Die wurde später im Deutschen Bundestag abgelehnt.
Lauterbach habe es bei diesem Wunsch nach Angstmache (so die Interpretation dieser Redaktion) jedoch „nicht gepasst“, dass die Omikron-Variante als mildere Form soar eine Herabstufung der Risikobewertung erforderlich machen würde.
Dazu heißt es in den RKI-Protokollen: „Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist abhängig von der Zustimmung des BMG (gemeint ist das Gesundheitsministerium, d. Red.), voraussichtlich nicht vor der MPK am 16.2.2022. Eine Herabstufung vorher würde möglicherweise als Deeskalationssignal interpretiert, daher politisch nicht gewünscht. Inhaltliche Überarbeitung und Diskussion werden auf nächste Woche vertagt.“
Eine Anmerkung vom 25.2.2022: „„Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG abgelehnt. Text der Risikobewertung ist nicht mehr auf aktuellem Stand.“
Dazu heißt es zudem am 25.4.2o22: „Diskussion der Änderungsvorschläge zur Risikobewertung, Warten auf Rückmeldung des BMG“; „Grundsätzlich ist Minister einverstanden, meldet sich aber noch einmal“.
Uuups, Herr Lauterbach.