ARD und ZDF scheinen vor einer wichtigen Zeit zu stehen: Das Bundesverwaltungsgericht prüft nun, ob die Programme der Öffentlich-Rechtlichen Sender den „verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vielfalt“ genügen. Gerhart Baum hat dazu eine Pressmitteilung verschickt – er ist stellvertretendes Mitglied des WDR-Rundfunkrats -: Das Gericht prüft, ob das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vielfalt entspricht und ob Gebührenzahler das Recht haben, dies feststellen zu lassen.
Gerhart Baum, Presseerklärung“
„Schon die Vorinstanz hat Zweifel erkennen lassen, ob die Aufsicht über den öffentlichen Rundfunk, wie sie heute mit Aufsichtsgremien organisiert ist, ausreicht. Diese Zweifel sind jetzt durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht deutlich gewachsen. Die Richter hätten die Revision nicht zugelassen, wenn sie sich nicht mit der Sache befassen wollten.
Gerhart Baum, Presseerklärung“
Ein Jurist meinte dazu: „Wenige Worte vom Gericht, große Sprengkraft für ARD und ZDF“.
Auch Mitarbeiter hatten sich schon beschwert.
In den Öffentlich-Rechtlichen scheint sich bei den Mitarbeitern ein Streit anzubahnen. Es gibt aktuell ein „Manifest“, das in den sozialen Medien herumgereicht und auch viel zitiert wird. Darin beschreiben Akteure aus dem ÖRR selbst, dass die Meinungsfreiheit in den Sendern – hier grob zusammengefasst – nicht so ausgeprägt wäre, wie sie sich das wünschten. Sie wünschten sich mehr Vielfalt bei der Themenauswahl und bei den Haltungen, die der ÖRR transportiert. Dagegen haben sich nun Redakteursausschüsse ausgesprochen. Für die ist, wiederum grob zusammengefasst, offenbar die Vielfalt in den ÖRR hinreichend.
„Nur vorgegebene Meinungen“?
Der Kern der Vorwürfe aus dem Manifest lässt sich sicherlich auch mit einem Zitat formulieren: „(…) dass in den Sendern nur vorgegebene Meinungen diskutiert und verbreitet würden.“
Um solche Aussagen herum hat sich – was nicht anders zu erwarten war – eine heftige Debatte entspannt. Nun hat sich die „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle (Agra)“ dazu geäußert. Diese Institution(en) würden dem Papier „in wesentlichen Punkten“ widersprechen.
„Der Eindruck, dass in den Sendern nur vorgegebene Meinungen diskutiert und verbreitet würden und nur ‚Mainstream‘-Themen und -Berichterstattung stattfinden könnten, ist falsch.“
Sie würden eine „lebhafte Streitkultur“ in den Sendeanstalten haben. Zudem würde die Berichterstattung „grundsätzlich nach journalistischen Prinzipien“ stattfinden.
Das Papier, dem hier widersprochen wird, ist offenbar von gut 100 „namentlich genannten Personen“ unterzeichnet und auf der anderen Seite wiederum von 33 Mitarbeitern, die noch für die ÖRR arbeiten, die ihre Unterschrift nur bei einem Rechtsanwalt „hinterlegt“ haben. Das heißt: Diese Mitarbeiter sind allem menschlichen Ermessen nach real. Sie haben lediglich die Sorge, es könnte Sanktionen gegen sie geben.P