Die EU-Wahl steht an. Ursula von der Leyen soll „angeschlagen“ sein, u.a. wg. der Flirts mit Rechtsparteien und auch wg. der Impfstoff-Affäre. Nun geht ein Gerücht um. Annalena Baerbock könnte auch zur Nachfolgerin als Präsidentin der EU-Kommission werden – Deutschland hat immerhin das Vorschlagsrecht.
Die Nachricht dürfte nicht allzu viel Wahrheitsgehalt haben – denn die Frage wird auch sein, ob Frankreich, also Präsident Macron, einfach mitmachen würde. „Vorschlagsrecht bedeutet nicht, dass Scholz freie Hand habe.
Von der Leyen aber möchte die EU ausbauen – wie wir kürzlich berichteten. So kann die EU ihrer Vorstellung nach zentralistischer werden und am Ende für alle haften – was niemals vorgesehen war bei der Gründung. Mit einem solchen Plan ist von der Leyen zumindest für die EU noch immer attraktiv.
„Die EU, an sich nur ein Verbund autonomer Staaten, könnte „gemeinsam“ Schulden aufnehmen. Die Idee gibt es schon lange. Sie ist wohl vor allem dort populär, wo der jeweilige Staat nicht für die Schulden haftet. Zumindest in Deutschland war bis dato die Skepsis recht groß – das ist wohl nicht bei allen Politikern aus dem Land so. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zeigt sich angeblich „offen“ für eine gemeinsame Verschuldung.
Die Schulden könnten „Finanzierungslücken (…) schließen“.
Dafür würde Deutschland sicherlich haften!
Die EU würde damit nicht nur die Schulden aller z. B. auf die stärksten Beitragszahler überleiten. Sie würde auch gegen die Gründungsverträge verstoßen. Zudem würde die EU damit allerdings auch nach Meinung von Kritikern der Verschuldung Tür und Tor öffnen. Wenn niemand unmittelbar weiß, wer wann wie wo haftet, sind Schulden weniger schmerzhaft.
Dafür würden die Schulden die Handlungsfähigkeit der EU für alle und mit Haftung durch alle vergrößern. Die Zentralisierung würde voran schreiten.
Nun stehen dafür erst einmal Gespräche an.“