Lauterbach und die Protokolle: Jetzt gibt es Aufklärung!

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Das RKI hatte Protokolle zu den Beratungen in der Corona-Phase angefertigt, die als „RKI-Protokolle“ zuletzt traurige Berühmtheit erlangten. Einige Namen waren geschwärzt. Nun ist bekannt, wer hinter einem besonderen Eintrag steckt. Der Eintrag lautete: „Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald XXX ein Signal dafür gibt.“ Es handelte sich um den damaligen RKI-Vizepräsidenten Lars Schaade, der jetzt Präsident des RKI ist. Die Dokumente sind dabei lediglich für den Zeitraum von Janbuar 2020 bis April 2021 veröffentlicht worden. Der Rest der Sitzungsprotokolle bis Juli 20123 soll noch geprüft und dann veröffentlicht werden.

Darum ging es bei anderen in Frage gestellten Protokollen, den sogenannten Experten-Protokollen: Die „geschwärzten Corona-Protokolle“ (hier des Corona-Expertenrats) sind zu einem Teil wieder entschwärzt worden. Ein Detail ist „bemerkenswert“: So hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Corona-Expertenrat damals vorgeschlagen, Ungeimpfte sollten den Zutritt zu Läden für den täglichen Bedarf und zu Restaurants auch dann verlieren, wenn sie den Genesenen-Status hätten. Das wäre die Variante „G1“.

Damals galten Genesene als immun gegen weitere Ansteckungen – für eine bestimmte Zeit jedenfalls. Sie waren Geimpften gleichgesetzt. Der Vorschlag ist damals nicht in die Tat umgesetzt worden, hätte aber das gesellschaftliche Leben mit dieser harten Variante weiter eingeschränkt. Die Idee ist im Wortsinne radikal.

Lauterbach wollte das Impfen demnach gegen jede wissenschaftliche Expertise, auf die er sich berief, weiter ausdehnen.

In einer anderen Frage steht seine Mitarbeit aktuell noch aus. Die „StopptCovid-Studie“ ist noch immer nicht veröffentlicht:

„Der Geduldsfaden mit Karl Lauterbach ist in einem Punkt im Kanzleramt gerissen. Der Gesundheitsminister soll die bis dato unter Verschluss gehaltene Studie „StopptCovid-Studie“ aus dem RKI nun veröffentlichen. Diese Studie hat nichts mit den RKI-Protokollen zu tun, sondern ist als Bilanz der deutschen Corona-Politik entstanden.

Lauterbach hatte sie im Jahr 2023 vorgetragen (das RKI ist dabei eine nachgelagerte Behörde des Gesundheitsministeriums) und darauf verwiesen, von der Studie sehr gute Noten erhalten zu haben. Die Studie selbst sollte die Öffentlichkeit aber zunächst gar nicht zu Gesicht bekommen. Jüngst drängte dann FDP-Bundestagsvizepräsident Kubicki erneut zur Veröffentlichung. Das Kanzleramt verlangte als Reaktion darauf gleichfalls die Veröffentlichung und Lauterbach wollte „bis Ende 2024“ die Studie veröffentlichen. Bis Ende 2024? Als das Kanzleramt sich offenbar beschwerte – die Studie muss ja nicht einmal überarbeitet werden -, korrigierte Lauterbachs Ministerium: Das Ganze sei ein Missverständnis. Gemeint sei Ende März 2024.

Lauterbach: Leider falsch ausgedrückt

Das war die Kurzfassung des Krimis. Die Studie galt als „eine Art wissenschaftlicher Schlusspunkt unter die Pandemie“ und hätte als solche wahrscheinlich – eine subjektive Einschätzung – niemals den Weg an die Öffentlichkeit gefunden. Im Kern ließ eine Behörde, das RKI, den übergeordneten Auftraggeber, das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach, hochleben. Warum, weshalb, mit welchen Methoden, all das wäre verborgen geblieben.

Die Daten wie auch die Modelle sind schlicht nicht veröffentlicht worden, aber zitiert. Denn alle Aussagen können nur auf Modellen und Daten basieren, in einer komplexen Realität gibt es keine „Wahrheit“ in dem Sinn, dass eine Kennziffer, z. B. die Zahl der Todesopfer, im Nachhinein erklären hätte können, was falsch und was richtig war. Wenn man mit Daten und Modellen arbeitet, sollten diese dem wissenschaftlichen Verständnis nach aber aufgedeckt werden.

Dass dies nicht passierte, hat Kubicki recht deutlich an Lauterbachs demokratischem Verständnis zweifeln lassen. „Sie müssen nicht daran erinnert werden, dass das parlamentarische Auskunftsrecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sehr weitreichend ist“. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind keine Bittsteller, sondern haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Informationen.“