Die Ampel hat sich vom Verfassungsgericht sagen lassen müssen, dass ihr Haushalt für das Land nicht verfassungskonform war. Die Regierung hatte Gelder für Corona-Hilfen einfach zweckentfremdet (die Kreditaufnahmen, die genehmigt worden waren), ohne dass dies statthaft wäre. Nun wird es vielleicht eine neue Klage geben. CDU-Vizefraktionschef Mathias Middelberg aus dem Bundestag sieht einen weiteren Verstoß.
Regierung möchte Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit zurückfordern und einfach verwenden
Die Regierung würde Zuschüsse an die BfA rückfordern und – eventuell – dann zweckwidrig verwenden. Plastisch formuliert: Die Regierung hatte die Behörde in den schwierigen Zeiten unterstützt – aus Corona-Notkrediten – und möchte Geld, das nun wieder für andere Zwecke genutzt werden, so der Vorwurf.
„Die Ampel hätte sich damit erneut eine Art Vorratskasse für eine überjährige und zweckwidrige Nutzung von Notlagenkrediten eingerichtet. Genau diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 kassiert.“
Dies sei möglicherweise ein gravierender Verfassungsverstoß. Die Regierung müsse – auch sich – erklären. Das bedeutet, dass ggf. danach erneut eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ansteht. Juristisch ist die Frage sicherlich auch noch nicht geklärt oder abschließend klärbar, da diese Vorwürfe zumindest in der Öffentlichkeit jetzt neu sind.
Es darf allerdings als wahrscheinlich gelten, dass die Regierung mit einem solchen Fall zumindest politisch in die Bredouille kommt – sie hat auch das Verfassungsgerichtsurteil quasi selbst zu verantworten. Experten hatten schon lange davor gewarnt, dass solche Mittel nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Wenn die Regierung sich jetzt erneut blamieren sollte, dann wird dies dem Ruf der Ampel sicherlich nicht dienlich sein – auch in der Wählergunst nicht.