Nun auch noch der Rechnungshof: Behörde „rügt Ampel“

Die Ampel-Regierung kommt im sogenannten Haushaltsstreit einfach nicht zur Ruhe. Die Regierung möchte das entstandene 60-Milliarden-„Loch“ im Haushalt – wegen der ausfallenden Zahlungen, die der Klima-Transformations-Fonds nicht mehr selbst leisten kann – mit einem Nachtragshaushalt „stopfen“. Das wiederum behagt dem Rechnungshof offenbar nicht.

Verfassungsrechtlich „äußerst problematisch“ – das muss sich die Ampel anhören

Der Rechnungshof ist in seiner Wortwahl zumindest nicht zimperlich. Das Vorhaben der Ampel wäre „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“, heißt es. Die Aussage bezog sich auf den geplanten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2023.

Im Jahr 2024 wird es ggf. eine andere Lösung – sprich: Aufhebung der sogenannten Schuldenbremse – geben müssen. Noch ist dazu keine Lösung gefunden. Die Union als größte und wohl in diesem Fall benötigte Oppositionspartei müsste zustimmen, wenn der Bundestag die verfassungsrechtlich gebotene Schuldenbremse aufheben möchte.

Die Kritik des Rechnungshofs richtet sich in erster Linie darauf, dass „weitere kreditfinanzierte Nebenhaushalte der Bundesregierung“ gleichfalls legalisiert werden sollen, wenn der Nachtragshaushalt eingesetzt wird. Die Rede ist von den sogenannten Sondervermögen, die eigentlich Schuldentöpfe sind. Davon gibt es reichlich.

Diese Töpfe müssten nach den vorliegenden Befunden des Verfassungsgerichts zumindest nach dieser Meinung also auch vom Bundeshaushalt abgedeckt werden. Das jedoch möchte die Ampel nicht machen. „Aus Sicht des Bundesrechnungshofs bleibt der Bundeshaushalt 2023 auch unter Berücksichtigung der Entwürfe eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 verfassungsrechtlich äußerst problematisch“, so der Schluss des Rechnungshofes. Das ist eine mögliche Vorlage für die Union, um ggf. auch gegen diesen Haushalt wieder vorzugehen.

Die Meinung ist indes nicht allein seligmachen. Das Urteil des Verfassungsgerichtes bezieht sich nach Meinung von Joachim Wieland, einem von der SPD benannten Juristen, lediglich nur auf Nebenetats, bei denen die hohe Kreditaufnahme durch „eine Notlage, also eine im Grundgesetz vorgesehene Ausnahme von der Schuldenbremse, begründet wurde“. Diese Notlage soll nun juristisch der Angriff Russlands auf die Ukraine, heißt es ergänzend durch den von der SPD benannten Juristen Alexander Thiele. Damit würde eine höhere Verschuldung außerhalb der Schuldenbremse im „Einklang mit dem Urteil und dem Grundgesetz ermöglicht“.