Das sogenannte Haushaltsurteil hat Folgen. Die Regierung muss derzeit Förderprogramme für Klimaschutz-Maßnahmen stoppen. Insgesamt würden neun Förderprojekte gestoppt, die bis dato aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds „bezahlt“ wurden. Zur Klarstellung: Der Fonds hat bis dato Kreditermächtigungen übernommen, die aus dem Corona-Hilfsfonds kommen. Genau dies hatte das Verfassungsgericht verboten: Darlehensermächtigungen dürften oder dürfen nicht einfach in andere Haushaltsjahre und -töpfe übertragen werden. Solche „Töpfe“ sind Sondervermögen, wie die Schulden genannt werden, die außerhalb der normalen Haushalte bewertet werden. Dort kann der Staat wegen existierender Schuldenbremsen nicht einfach Darlehen aufnehmen.
Aufbauprogramm Wärmepumpe „auf Eis gelegt“
Unter anderem betrifft die Maßnahme, Ausgaben zu stoppen, das sogenannte Aufbauprogramm Wärmepumpe. Mit anderen Worten: Die Wärmepumpen werden nicht wie bislang und auch wie bisher geplant weiter gefördert. Wer jetzt eine Wärmepumpe kaufen würde, müsste dies wohl – zumindest weitgehend – aus eigenen Mitteln machen.
Zuständig für den Stopp, der allerdings wohl zunächst nur vorläufig wirkt, ist das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“. Es wird mit hoher Sicherheit schon aus formalen Gründen diesen Schritt eingelegt haben. Das ist nicht – so der Eindruck – als politisches Dauerprogramm zu verstehen. Der Topf darf einfach nicht mehr benutzt werden.
Wie es weitergeht, ist wohl noch offen. Das begründet die FDP damit, dass die Schuldenbremse eingehalten werden müsse. Steuererhöhungen seien für die Partei ausgeschlossen. Dies sei eine „rote Linie“ für die weitere Beteiligung an der Regierung. FDP-Chef Lindner ließ wissen, dass er an diesen absoluten Grundüberzeugungen nicht rütteln werde. Leitplanke für die FDP sei es immer gewesen, den Schuldenstand Deutschlands (sogar, d. Red.) zu senken. Die Steuerbelastung der Bürger dürfe nach Lindner nicht steigen.
Die Ampel-Parteien verhandeln gegenwärtig über den nächsten Haushalt.