Es gibt helle Aufregung – in sozialen Medien – um eine Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage im Bundestag. Den Hinweis entnehmen wir einem Beitrag von Norbert Haering. Die Anfrage behandelte die Frage, wie das Gesundheitsministerium damit umgegangen sei, dass ein Verdacht existierte, Covid-Impfstoffe könnten mit Bakterien-DNA verunreinigt worden sein. Diese stehen wiederum im Verdacht, auch schwere Erkrankungen auslösen zu können.
Nachweis von Bakterien-DNA in den Impfstoffen
Dabei haben Forscher um Kevin McKernan, Yvonne Helbert, Liam T. Kane und Stephen McLaughlin nachweisen wollen, dass es „Nanogramm- bis Mikrogrammmengen Expressionsvektor-dsDNA“ in den Impfstoffen von BioNTech und Moderna gegeben habe. Das Ministerium gab dazu in einer Antwort an, dass es sich um den Verdacht nicht gekümmert habe – man gehe solchen Internet-Thesen nicht nach, so die sinngemäß wiederzugebende Aussage. Zudem habe die Studie keinen Per-Review-Prozess durchlaufen. Der ist im wissenschaftlichen Prozess allerdings notwendig, um eine breitere Akzeptanz zu finden. „Per review“ bedeutet, dass solche Studien von anderen Wissenschaftlern begutachtet werden.
Dem Argument des Ministeriums allerdings stehen durchaus Bedenken gegenüber: Denn der Verdacht ist vergleichsweise schwerwiegend. Im Kern geht es um den Nachweis, dass solche Bakterien-DNA in den Körper hinein gelangt sind und dort entsprechenden Schaden anrichten können. Es ginge um das Risiko, dass solche Bakterien-DNA sich in die menschlichen Zellen einfügten und dort Krebs verursachen könnten. Es sei auch denkbar, dass menschliches Erbgut verändert werden könne.
Nun verweist das Gesundheitsministerium darauf, dass die Prüfung, ob solche Bakterien-DNA in Chargen vertreten seien, dem Hersteller obliege. „Die Testung sämtlicher Chargen erfolgt beim Hersteller und ist entsprechend der in der Zulassung festgeschriebenen Methodik durchzuführen und zu dokumentieren“. Die Frage: Wer prüft aber den Prüfer?