Der sogenannte Querdenken-Chef oder „Sprecher“ Michael Ballweg hat vor dem Landgericht Stuttgart einen Sieg davongetragen. Dieser Sieg ist nicht ohne Bedeutung. Denn Ballweg ist darin vom Hauptvorwurf des 9.450-fachen Betrugs in dem Sinne entlastet worden, dass das Hauptverfahren nicht zugelassen wurde. Die Staatsanwaltschaft geriet aus der Sicht des Landgerichts in die Kritik.
Ballweg: Lange in Haft
Michael Ballweg war vor allem als Vortragsredner auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Der Vorwurf, der sich gegen ihn richtete, lautet im Kern, dass er sich habe Spendengelder auf verschiedene Konten überweisen lassen. Demzufolge sei unklar, in welcher Weise die Gelder verwendet worden seien: Ob für „Querdenken“ oder für private Zwecke. Die Spender selbst hätten dies teilweise nicht gewusst oder wissen können.
Die Staatsanwaltschaft muss sich nun vom Landgericht sinngemäß allerdings eines Besseren belehren lassen. Denn die unterschiedlichen Konten ergeben sich tatsächlich nicht nur wegen einer möglichen Verschleierung, sondern auch deshalb, weil Querdenken keine klassische Organisation sei – und dementsprechend kann oder muss es nicht immer ein klassisches Organisationskonto geben. Dies wiederum entlastet Ballweg nicht, weil man nicht wissen kann, welche Spender was gedacht haben mögen und wie das Geld am Ende ggf. verwendet worden ist.
Nur sei es nicht seine Aufgabe, nachzuweisen, dass alle Zahlungen, die nicht eindeutig den Zwecken von „Querdenken“ zugeführt worden seien, dann wiederum „privatnütziger Natur“ sein müssen oder sind. Dies allerdings unterstellt die Staatsanwaltschaft in dem Sinn, dass sie beklagte, Ballweg habe die Verwendung nicht richtig dokumentiert. Das Gericht meint, die Dokumentation müsse der Angeklagte nicht erbringen. Es sei vielmehr Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zu dokumentieren bzw. zu belegen, dass die Verwendung widerrechtlicher Natur sei. Dagegen spreche auch nicht, dass es ein Kontengeflecht gegeben habe, das es den Ermittlern schwer gemacht habe, den jeweiligen Zweck herauszufinden. Die Ermittler hätten zudem keinen Geldgeber befragt, ob er die „Zuwendung von einer bestimmten Form der Geldanlage abhängig machen wollte“. Ballweg sei dazu auch nicht rechtlich verpflichtet gewesen.
Dies zu prüfen, so unterstellt der Bericht, wollte die Staatsanwaltschaft eventuell dem Gericht überlassen. Das aber übernehme nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Die möchte sich mit dem Urteil nicht zufriedengeben.