Der Krieg in der Ukraine läuft bereits – doch niemand von uns weiß heute, ob es nicht eine Eskalation in Richtung Polen und dann auch schnell nach Deutschland geben wird. Sie müssen sich also zumindest gedanklich darauf einstellen, dass wir viel schneller als gedacht eine problematische Situation erleben werden. Man vernimmt schon wieder leere Regale im Supermarkt. Sie sollten einige Regeln kennen, die in einem Krieg passieren könnten. Dies ist zum Beispiel das Kriegsrecht. Dies ist ein Rechtssystem, das sich von den bürgerlichen Rechten unterscheidet, die sogar einklagbar sind.
Die Rechte kennen
Wenn das Kriegsrecht ausgerufen werden sollte, dann wird sich das Leben von einer auf die andere Sekunde neu organisieren. Sie sollten wissen:
- Es wird bei Geltung des Kriegsrechts nicht zwingend erlaubt sein, eigene Meinungen zu äußern. Das Recht auf Meinungsäußerung können Sie bei uns gerichtlich normalerweise einklagen. Das ist dann vorbei, was umgekehrt bedeutet: Eine Militärmacht darf Sie ansonsten nach eigenen Regeln „gerichtlich“ verurteilen.
- Sie werden kein Recht auf die Unverletzlichkeit „Ihrer Wohnung“ haben, wenn das Kriegsrecht ausgerufen wird: Sie können keinen Raum definieren, den der Staat nicht ohne weiteren Rechtsgrund aufsuchen darf. Die eigenen vier Wände gehören Ihnen nicht mehr, was auch bedeutet, dass Sie z. B. Dritte gegen Anweisung unterbringen müssen. Wie viele Menschen sich bei Ihnen aufhalten, bleibt auch nicht Ihnen überlassen. Umgekehrt darf Ihre Wohnung dann praktisch beliebig abgehört werden.
- Sie haben kein Recht auf durchgehende Information über staatliche Entscheidungen nach der Ausrufung des Kriegsrechts. Zahlreiche staatliche Maßnahmen müssen in einer demokratischen Verfassung von den Regierungen entweder dokumentiert werden oder sind gleich der Diskussion und Entscheidungsfindung des Parlamentes überlassen. Das wird im Kriegsrecht anders sein. Der Staat muss Sie nicht „rechtzeitig“ über irgendetwas informieren.
- Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar: Im bürgerlichen Recht dürfen Sie die meisten staatlichen Entscheidungen anfechten, also spätestens vor Gericht gleichberechtigt prüfen lassen. Im Kriegsrecht werden Sie nur „Anordnungen“ erhalten, die sogar wesentliche bürgerliche Rechte von Ihnen ausschalten können.
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