Der Bundesfinanzhof hält den Soli-Zuschlag, der heute noch von Teilen der Bürgerinnen und Bürger erhoben wird, für verfassungsgemäß. Die FDP erwägt nun, dagegen vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Der Soli-Zuschlag sei eine „herbe Enttäuschung für die Millionen Betrroffenen“, die seit drei Jahren – aus Sicht der FDP – zu Unrecht zur Kasse gebeten würden.
FDP geht evtl. vor das Verfassungsgericht – die Regierung könnte den Soli-Zuschlag auch einfach abschaffen
„Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs über den Solidaritätszuschlag erwägt die FDP, die Abgabe über eine Klage am Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. „Das heutige Urteil zum vorliegenden Einzelfall ist eine herbe Enttäuschung für die Millionen Betroffenen, die aus Perspektive von uns Freien Demokraten seit mehr als drei Jahren unrechtmäßig zur Kasse gebeten werden“, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP, Markus Herbrand, dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe).
„Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung sollte daher geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, um die Verfassungsmäßigkeit endgültig durch das zuständige Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.“ Es sei für jemanden mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehbar, dass über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung und mehr als drei Jahre nach dem Ende des Solidarpakts II nach wie vor Steuern zur Deckung der Einheitskosten erhoben werden. „Wir Freien Demokraten halten weiterhin an unserer Einschätzung fest, dass die Steuereinnahmen unseres Landes auf Rekordniveau mehr als genug Spielraum lassen, um die aus unserer Sicht auf sehr wackligen Füßen stehende Zusatzsteuer zur Finanzierung von Einheitskosten endlich abzuschaffen“, sagte Herbrand.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur