Nach den bisherigen Vorstellungen soll der CO2-Preis bei den Heizkosten ab Januar 2023 zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Dies hält die FDP angesichts der enormen Belastungen aktuell für nicht zielführend – die Ampel streitet bei diesem Thema. Die Grünen wünschen sich ein „kleines bisschen“ Umverteilung und sieht darin ein „mehr“ an „Gerechtigkeit“ sowie den Anreiz, zu sanieren.
CO2-Kosten beim Heizen von Wohnungen – wer soll zahlen?
„In der Ampelkoalition ist ein Streit über die geplante Aufteilung des CO2-Preises bei den Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern wieder entbrannt. Die FDP hält es wegen der Energiekrise für nicht vertretbar, die Vermieter bereits ab dem kommenden Jahr zu belasten.
Nach den ursprünglichen Plänen sollte das Gesetz noch im Oktober verabschiedet werden. Der Co-Chef der SPD-Linken, Sebastian Roloff, sagte dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe): „Die FDP muss stark aufpassen, nicht wieder zur Partei der sozialen Kälte zu werden.“ Die Entlastungen für Mieterinnen und Mieter seien „längst verabredet und gehören schnellstmöglich umgesetzt, gerade angesichts des kommenden Winters“. Auch die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Christina-Johanne Schröder, übte Kritik: „Immer wieder Gesetze zu verzögern, so wie die FDP es aktuell tut, ist kein akzeptabler Politikstil im Krisenwinter.“ Die FDP begründete ihre Abkehr vom Zeitplan bei der CO2-Kostenaufteilung mit dem aktuell „schwierigen Umfeld“ durch die Energiekrise, Kostenschocks und die Inflation. Alles, was unnötigen Aufwand verursache, solle daher vermieden werden. Die Grünen-Politikerin Schröder verwies dagegen auf die derzeit einseitigen Belastungen durch den CO2-Preis für Mieter. Mit dem geplanten Gesetz werde die Last daher „ein kleines bisschen“ umverteilt, mehr Gerechtigkeit hergestellt und ein Anreiz für niedrigschwellige Sanierungen gesetzt.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur