Die Ampelregierung wird nach Berichten nun einen nationalen Notfallplan Gas durch das Ausrufen einer Alarmstufe einführen. Dies wird offenbar im Habeck-Ministerium vorbereitet.
Habeck-Ministerium bereitet offenbar auf nationalen Gas-Notfallplan vor
„Die Bundesregierung bereitet die Ausrufung der Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor. Das wird die „Welt“ in ihrer Mittwochausgabe schreiben, unter Berufung auf „Kreise der Energiewirtschaft“.
Diese zweite Stufe der Notverordnung könnte Erdgas für alle Verbraucher unmittelbar und erheblich verteuern. Laut „Welt“-Bericht hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Patrick Graichen, die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet. Die Versorger sollten „davon ausgehen“, dass die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen erfolgt, bestätigten angeblich vier mit dem Vorgang vertraute Personen unabhängig voneinander auf Nachfrage der „Welt“. Graichen adressierte mit der Ankündigung die 55 Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Das Ministerium wollte den Sachverhalt auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren. Auch die Interessenvertretung der Energiewirtschaft hielt sich bedeckt: „Gremiensitzungen des BDEW sind grundsätzlich nichtöffentlich“, erklärte der Verband auf Nachfrage. „Über Verlauf und Inhalte solcher Sitzungen informiert der BDEW daher grundsätzlich nicht und kommentiert keine diesbezüglichen Spekulationen.“
Doch Unternehmen der Energiewirtschaft bereiten sich laut der „Welt“ seither auf die bevorstehende Alarmstufe vor. Die Bundesregierung reagiert mit dem Schritt auf geringere russische Gaslieferungen seit vergangener Woche. Unter dem Vorwand technischer Probleme hatte der Gazprom-Konzern die Lieferungen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 auf 40 Prozent reduziert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) spricht seither von einer „ernsten Lage“. Voraussetzung für die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans ist eine „gravierende Reduzierung von Gasströmen“ oder der „längere technische Ausfall wichtiger Infrastrukturen“.
Auch die „hohe Gefahr langfristiger Unterversorgung“ kann die Alarmstufe auslösen. Diese Kriterien scheinen erfüllt. Bislang hatte das Ausrufen der Alarmstufe nur Folgen innerhalb der Energiewirtschaft. Doch mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) Mitte Mai erhielten Gasversorger „das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen“, sobald die BNetzA die Alarmstufe per Pressemitteilung veröffentlicht.
Versorger, die wegen des Ausfalls russischer Lieferungen gezwungen sind, ersatzweise teures Erdgas nachzukaufen, können nach Paragraf 24 EnSiG ihre Mehrkosten dann direkt auf ihre Kunden abwälzen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur