Die Bundesagentur für Arbeit definiert den unteren Entgeltbereich als Einkommen, die weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen mittleren Bruttoverdiensts umfassen. Aktuell liegt die Grenze zum Bereich de Geringverdiener bei 2.284 Euro brutto pro Monat. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat untersucht, wie viele Menschen in Sachsen im Jahr 2020 zu dieser Gruppe gehörten.
Ein Ergebnis der Untersuchung war, dass der Anteil der Geringverdiener in Sachsen deutlich höher ist als im Bundesdurchschnitt. Insgesamt verdienen in Sachsen nahezu 330.000 Beschäftigte weniger als 2.284 Euro brutto im Monat obwohl sie Vollzeit arbeiten. Die Gruppe ist so groß, dass sie mit 32,6 Prozent fast ein Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten umfasst.
Die landesweit höchste Quote an Geringverdienern wies mit einem Anteil von 43,2 Prozent der Erzgebirgskreis auf. Daneben gehören auch Görlitz mit 42,5 Prozent und der Vogtlandkreis mit 40,2 Prozent zu den zehn Städten und Kreisen, die bundesweit den höchsten Anteil an Geringverdienern aufweisen.
Gastgewerbe, Leiharbeit und Landwirtschaft besonders stark betroffen
Im gesamtdeutschen Durchschnitt sind derzeit knapp 19 Prozent der Beschäftigen als Geringverdiener einzustufen. Aber auch das in Sachsen am wenigsten betroffene Dresden liegt mit einem Anteil von 23,3 Prozent Geringverdiener deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Frauen sind bundesweit mit einem Anteil von 25,4 Prozent wesentlich häufiger als Geringverdiener beschäftigt als Männer mit 15,4 Prozent. In Sachsen ist der Unterschied zwischen Männern und Frauen mit 37,1 bzw. 30,2 Prozent nicht ganz so groß wie im Bundesdurchschnitt. Dafür werden die gesamtdeutschen Werte in beiden Gruppen jedoch deutlich überschritten.
Besonders häufig ist eine Beschäftigung in den unteren Lohngruppen in Branchen wie dem Gastgewerbe, der Leiharbeit und der Land- und Forstwirtschaft anzutreffen. Der Vorsitzende des DGB-Sachsen, Markus Schlimbach, verwies darauf, dass im Gastgewerbe und bei der Leiharbeit geringe Monatsentgelte eher die Regel als die Ausnahme seien und in Sachsen fast 82 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich beschäftigt sind. „Negativer Spitzenreiter ist auch hier der Erzgebirgskreis mit fast 90 Prozent“, erklärte der DGB-Funktionär.