Die Grünen sind nun in der Bundesregierung vertreten. Die Amtsträgerinnen und Amtsträger dürfen sich auf neue Aufgaben freuen. Nach einem Agenturbericht sind die Grünen aber offenbar bereit oder willens gewesen, das bestehende Klimaschutzgesetz „abzuschwächen“.
Annalena Baerbock meint: Keine Abschwächung
„Die Parteiführung der Grünen hat in den Gesprächen mit SPD und FDP offenbar dafür geworben, das bestehende Klimaschutzgesetz abzuschwächen. Das berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“ unter Berufung auf mehrere voneinander unabhängige Quellen aus dem Kreis der Verhandler sowie der Umweltverbände.
Konkret ging es demnach darum, die jährliche Überprüfung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz durch eine mehrjährige Gesamtrechnung zu ersetzen. Nach dem aktuell gültigen Gesetz muss jedes Ministerium in seinem Sektor (Verkehr, Landwirtschaft, Energie, Gebäude) eine bestimmte Menge an CO2 einsparen. Verfehlen sie diese Ziele, muss nachgebessert werden. Die Grünen wollen nun aber von der rein jährlichen Überprüfungen abrücken und auch längerfristig wirksame Einsparungen miteinbeziehen, was de facto eine Aufweichung des Gesetzes bedeuten würde. Nach Informationen der „Zeit“ begründeten die Grünen ihre Haltung auch damit, dass künftig ihre eigenen Minister die Misserfolge erklären müssten, sollten die jährlichen Sektorziele verfehlt werden. Annalena Baerbock soll diese Überlegung in mehreren internen Gesprächen geäußert haben. In ihrem Wahlprogramm hatten die Grünen das bestehende Gesetz noch als „ungenügend“ kritisiert und gefordert, es „nachzuschärfen“. Bereits nach den Sondierungen hatte es Proteste der Umweltverbände gegen die vage Formulierung im Sondierungspapier gegeben.
Baerbock hatte im Oktober dem „Spiegel“ gesagt, es handele sich bei den Plänen nicht um eine Abschwächung des Klimaschutzgesetzes. Vielmehr gehe es darum, „auf der Basis eines jährlichen Monitorings“ Maßnahmen zu berücksichtigen, die „mittelfristig wirken“. Nun heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Einhaltung der Klimaziele werden wir anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung überprüfen. Basis dafür ist das jährliche Monitoring.“
In den Umweltverbänden befürchtet man, dass dies auf eine Verwässerung der bisher geltenden jahresscharfen Regelung hinausläuft.
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Annalena Baerbock und Robert Habeck, über dts Nachrichtenagentur