Annalena Baerbock und mit ihr die Grünen kommen derzeit kaum zur Ruhe. Nun deckte der „Tagesspiegel“ aus Berlin auf, was zumindest die Öffentlichkeit bis dato kaum zu interessieren scheint: Die Kanzlerkandidatin hat demnach von der Grün-nahen Heinrich-Böll-Stiftung für die 2009 begonnene Promotion mehr als 40.000 Euro Unterstützung (Begabtenförderung) erhalten. Die Stiftung finanziert sich in erster Linie aus staatlichen Geldern. Frau Baerbock hat die Promotion nicht abgeschlossen.
Allen Pflichten nachgekommen
Dem Bericht nach kam Frau Baerbock während der Promotion allen Verpflichtungen nach. Das „Lebenshaltungsstipendium für Promovierende“ hat in der Zeit von April 2009 bis Dezember 2012 demnach 1.050 Euro monatlich betragen.
Frau Baerbock hatte dem Bericht nach eine Verlängerung wegen der Elternschaft beantragt. Dies sei nicht unüblich, so die Stiftung offenbar. „Förderverlängerungen werden mit Blick auf das Erreichen des Promotionsziels und die konkrete Lebenssituation entschieden.“
Eine Rückzahlung des insofern hier vergeblich gezahlten Geldes ist, so der Sprecher der Stiftung, Alvarez Kalverkamp nicht üblich und auch nicht vorgesehen. Zudem könnten sich die Lebensentwürfe von jungen Menschen sich wandeln. Allerdings hatte die heutige Kandidatin damals angegeben, sie wolle sich auf das für 2ß13 errungene Bundestagsmandat konzentrieren. Die Wahl in den Bundestag hatte sie bereits 2009 als Direktkandidatin angestrebt. Eine wie auch immer geartete „Neuorientierung“ erblickt der „Tagesspiegel“ im Abbruch der Promotion nicht.
Insofern erschiene es nicht ausgeschlossen, dass die Stiftung bei der „fortdauernden Förderung der Grünen-Landeschefin auch die Unterstützung einer vielversprechenden Jungpolitikerin im Blick hatte“, meint die Redaktion. Noch 2013 habe Baerbock allerdings angegeben, die Dissertation als Teil der Promotion sei „fast fertig“. Sie wollte sie „neben dem Mandat zu Ende bringen“.
Zu dem Beitrag des „Tagesspiegel“ gibt es zahlreiche Kommentare, die darauf verweisen, ein Abbruch der Promotion sei „normal“. Insofern würde hier etwa aus einer Mücke ein Elefant gemacht – auch dies, so meinen Beobachter, zeige allerdings derzeit, woher der Wind für die Kandidatin weht.
Eine Kommentatorin weist daraufhin, dass ein Promotionsstipendium lt. Bundesministerium für Bildung und Forschung nur vergeben werden darf, wenn nebenher allenfalls 5 Wochenstunden nicht-wissenschaftlich gearbeitet wird. Diese Frist dürfte Baerbock deutlich überschritten haben.