Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) rät Lehrern jetzt offiziell vom Anleiten der Selbsttest in Schulen ab. Ein entsprechendes Schreiben wurde auf der Webseite der GEW veröffentlicht. Offenbar aufgeschreckt von den Gerichtsurteilen der Familiengerichte in Weimar, Weilheim und Magdeburg, wonach Masketragen, Tests und Abstandsregelungen teilweise untersagt wurden, befürchtet die GEW offenbar einen Dominoeffekt.
Den Lehrern wird mitgeteilt, dass weder arbeitsrechtlich noch beamtenrechtlich ein Beaufsichtigen der Selbsttests von Schüler:innen abverlangt werden kann. Die Kolleg:innen seien für die Anleitung von Selbsttests nicht geschult. Die GEW rät daher dem schulischen Personal von der Anleitung der Selbsttests ab und gibt ihren Mitgliedern Rechtsschutz, um sie im Falle einer Remonstration oder Ablehnung der Ausführung der Weisung der Abteilungsleitungen zu unterstützen.
Präsenzbetrieb aussetzen
Der Senat Berlin wurde von der GEW sogar dazu aufgefordert, den Präsenzbetrieb an Schulen so lange auszusetzen, bis eine abgestimmte Teststrategie erarbeitet worden sei. Die GEW machte dabei Vorschläge, wie diese mit „unterstützendem Personal“ aussehen könnte, beispielsweise mit Spucktest für die Schüler:innen. Lehrpersonal sollte keinerlei Anleitung bei Schüler:innen übernehmen, weil es dafür nicht ausgebildet sei und es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe. Lehrkräfte würden sich damit eines Rechtsverstoßes schuldig machen, so die GEW.
Stattdessen sollten Lehrkräfte die Tests an die Eltern der Schüler:innen ausgeben und diese dazu auffordern, die Tests zuhause durchzuführen. Da die Rechtsgrundlage für das Anleiten der Schüler:innen zu Selbsttests fehle, könnten Lehrer lediglich zur Aufsicht der Tests verpflichtet werden, so die GEW.
Zudem sei es kaum möglich, die Aufsicht bei mehr als zwei Schülern zu führen. Die GEW sieht die Aufsichtspersonen nicht in der Haftung, wenn die Kinder die Tests nicht richtig ausführen oder es zu Verletzungen kommt.
Bislang haben sich Lehrer:innen, die entweder Tests an Schüler:innen durchgeführt oder diese zum Selbsttest angeleitet haben, persönlich haftbar gemacht. Vermutlich haben viele Lehrer von ihrer Haftung nichts gewusst oder die Tests auf Druck der Schulleitung oder der Schulbehörden durchgeführt.
Die GEW scheint das Problem erkannt zu haben und will die Lehrer natürlich aus der Haftung bringen. Inzwischen wehren sich aber auch immer mehr Lehrer und Schulleiter, Corona-Tests an ihren schutzbefohlenen Schüler:innen vorzunehmen. Vermutlich haben die drei Gerichtsurteile den entscheidenden Anstoß dazu gegeben.