Habecks AKW-Fall: Es „rumort hinter den Kulissen“

Gibt es Bewegung im Fall der AKW-Entscheidung im Wirtschaftsministerium? Nachdem der Fall nun per Gerichtsentscheid und die damit mögliche Veröffentlichung der Akten aufgedeckt wird, scheint das Umweltministerium Transparenz herstellen zu wollen.

Im Wirtschaftsministerium von Robert Habeck soll es Widerstand geben. Die nun jüngst weiter publizierte Variante zeigt, dass ein Abteilungsleiter verhinderte, dass eine durchaus wichtige Information weitergegeben wurde. Die damalige Verlängerung des AKW-Betriebs erforderte nach den früheren Aussagen von Habeck neue Brennstäbe. Die aber habe es nicht gegeben, so die damalige Darstellung – bzw. der Kern des Problems. Nun zeigt sich, dass der Fachbeamte darauf verwies, neue Brennstäbe könne man in Frankreich kaufen.

Weiterbetrieb wäre technisch möglich gewesen

Ein weiterer Punkt: Die AKW-Frage wurde bereits vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine diskutiert und aufgeworfen. Der mögliche Energieengpass durch spätere Sanktionen war vielleicht nicht vorhersehbar. Aber schon im Sommer 2021 hatte sich Robert Habeck dafür ausgesprochen, Gaslieferungen aus Russland kritisch zu betrachten.

Im Vorfeld des Einmarsches wurde deshalb darüber gesprochen, ob die AKWs noch länger betrieben werden könnte. Die Darstellung lautete: Die Betreiber verneinten. Nun wird PreussenElektra so zitiert: „Fakt war aber auch, dass ein Weiterbetreib von Isar 2 technisch möglich gewesen wäre.“

Atomlobbyisten hätten sich nach dem Einmarsch mit einem Brief an Olaf Scholz gewannt. Die Regierung sollte ihre Position überdenken. Es ginge darum, sich auf eine Notsituation für die „Energieversorgung unseres Landes“ vorzubereiten.

Das Umweltministerium wiederum vermerkte am 9.2.2022, dass die Mehrheit einen Ausstieg aus den AKWs bzw. der Atomenergie-Versorgung wünsche. Dieser Vermerk ist zumindest „einseitig“, heißt es auch. Denn es gab durchaus gegenteilige Umfrageergebnisse.

Wie weit schreitet die Aufklärung nun voran?

Wir erinnern an den Sachverhalt, der schon fast wieder unterzugehen droht.  Das Wirtschaftsministerium scheint dabei zu blocken.

Die Sachlage, so weit sie sich ordnen lässt: In den Papieren wird u. a. im Kern festgestellt, dass es Gründe geben könnte, die AKW etwas länger laufen zu lassen. Im Ministerium ist an leitender Stelle entschieden worden, diese Gründe nicht zu berücksichtigen – in guter Absicht, weil man nach Abwägung zu anderen Ergebnissen kam, wie es einige Reaktionen vermuten lassen, oder in böser Absicht, weil man die Argumente zur Abschaltung quasi verschweigen wollte?

Darum geht es:

Das Verwaltungsgericht Berlin-Moabit hatte „mehrere Argumente“ zurückgewiesen, mit denen das Habeck-Ministerium die Herausgabe sogenannter Atom-Akten verweigert oder verweigern möchte. Diese Akten sollen dokumentieren, warum und wie das Ministerium zur Entscheidung kam, die Atomkraftwerke in Deutschland still zu legen. Einige der vorgetragenen Argumente sieht das Gericht offenbar anders.

Ein Argument zur Nicht-Freigabe der Akten: Energie-Chaos?

So befürchten die Beamten laut eigener Aussage ein Energie-Chaos. Gemeint ist offenbar, dass, wenn bekannt würde, dass die AKWs abgeschaltet bleiben, damit zu rechnen sei, Deutschland würde bei künftigen Energieengpässen in ein solches Energie-Chaos stürzen. Allerdings dürften die meisten Menschen im In- und Ausland wissen, dass die AKW abgeschaltet sind und bleiben.

Ein anderes Argument: So würden „vertrauliche Beratungen zur Atomkraft“ bekannt werden, die möglicherweise die Versorgungssicherheit in Gefahr brächten. Also: Wer erfährt, was Habeck über den Atomausstieg oder die Energieversorgung denkt, verhalte sich ja ggf. anders. Vielleicht würde gar die Entscheidung zum Ausstieg aus der Atomkraft in Frage gestellt. Ja, wenn das als Kommentar durchgehen darf, genau darum geht es allerdings in dieser Sache auch.

Der Richter wiederum sieht einen Anspruch der Öffentlichkeit auf Basis des Umweltinformationsgesetzes sowie dem sogenannten Informationsfreiheitsgesetz. Umweltrelevante Informationen müsse die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern geben. Im Ergebnis haben die Beamten versichert, sie würden Dokumente freigeben. Dies werden drei Viertel aller Dokumente sein, so die Botschaft – und ein Viertel wird nicht freigegeben. In den kommenden beiden Wochen würde das Gericht nun darüber entscheiden. Dann würden ggf. auch alle anderen Akten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt!“